Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

OGH verlängert Anspruch auf Urlaubsersatzleistung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der OGH in seiner Entscheidung vom 27.6.2023 (8ObA 23/23z) seine Rechtsprechung zur Verjährung des Urlaubsanspruches an jene des EuGH angepasst hat.

Demnach verjährt der Urlaub nicht, wenn der/die Arbeitgeber:in die Arbeitnehmer:innen nicht zum Verbrauch ihres Urlaubs aufgefordert bzw. auf die drohende Verjährung hingewiesen hat.

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