Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Management-Info 05/2022

KONTROLLRECHTE EINES MINDERHEITSGESELLSCHAFTERS EINER GMBH

Insbesondere wenn das Vertrauen eines GmbH-Gesellschafters in die Organe der GmbH verloren geht, stellt sich für den Gesellschafter die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, auf eventuell pflichtwidriges Verhalten der Organe zu reagieren. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sieht diesbezüglich Teilnahme-, Auskunfts- und Stimmrechte im Rahmen der Generalversammlung vor. Darüber hinaus stehen solchen Gesellschaftern auch abseits der Generalversammlung Informationsrechte und Kontrollrechte zu.
Im Folgenden werden die wichtigsten Minderheitsgesellschafterrechte überblicksmäßig dargestellt.

BUCHEINSICHTSRECHT
Die wichtigsten Informationsrechte der Gesellschafter sind in § 22 Abs. 2 GmbHG geregelt. Demnach ist jedem Gesellschafter ohne Verzug der Jahresabschluss samt Lagebericht und falls vorhanden der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zuzusenden, sobald dieser aufgestellt wurde. Zusätzlich darf der Gesellschafter innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses berufenen Versammlung der Gesellschafter oder vor Ablauf der für die schriftliche Abstimmung festgesetzten Frist in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht nehmen. Eine Bestimmung, dass den Gesellschaftern das Einsichtsrecht nicht zusteht oder dass es innerhalb einer kürzeren Frist auszuüben oder sonstigen Beschränkungen unterworfen sei, darf in den Gesellschaftsvertrag nur aufgenommen werden, wenn ein Aufsichtsrat zu bestellen ist. Aber auch in jenen Fällen, in denen das Einsichtsrecht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen bzw. eingeschränkt wurde, hat der Gesellschafter ein Recht auf Zusendung des Jahres- (Konzern-)Abschlusses samt Lagebericht. Bei einem gänzlichen Ausschluss hat der Gesellschafter noch ein zusätzliches Recht auf Zusendung des Gewinnverteilungsvorschlages, des Prüfungsberichtes des Abschlussprüfers sowie der Generalversammlungsbeschlüsse. Der Gesetzgeber hat somit jedem Gesellschafter die Möglichkeit gegeben, sich über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu informieren bzw. sich auf die Generalversammlung vorzubereiten.

UMFASSENDER INFORMATIONSANSPRUCH
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH stehen dem Gesellschafter einer GmbH auch außerhalb der Generalversammlung umfassende - nicht näher zu begründende - Informationsansprüche zu. Da die Gesellschafter ihre Prüfungs- und Leitungsaufgaben sachgerecht wahrzunehmen haben, leitet sich daraus auch ein umfassender Informationsanspruch über alle Angelegenheiten der Gesellschaft ab. Dieser Informationsanspruch steht nicht nur Gesellschaftern mit aufrechter Mitgliedschaft, sondern auch ausgeschiedenen Gesellschaftern zu. Das Informationsinteresse des Gesellschafters ist bei außergerichtlicher Geltendmachung konkret darzulegen und betrifft Unterlagen für den Zeitraum der Mitgliedschaft. Allerdings gilt der Informationsanspruch des Gesellschafters auch nicht uneingeschränkt. Die Gesellschaft darf die Information verweigern, wenn gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein konkurrierender Gesellschafter die Einsicht in wettbewerbsrelevante Informationen begehrt und eine Verletzung des Kartellverbots vorliegt.

MINDERHEITENRECHTE
Neben den bereits erwähnten Individualrechten sieht das GmbHG zusätzlich Minderheitenrechte vor; ein Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter zur Erreichung des notwendigen Quorums ist möglich. Die Minderheitenrechte richten sich je nach Beteiligungshöhe bzw. Höhe der Stammeinlage. Ein wichtiges Instrument bei der Beschlussfassung durch einen oder mehrere Minderheitsgesellschafter stellt die Sperrminorität dar. Das nötige Stimmengewicht ergibt sich aus den jeweiligen Mehrheitsregeln. Ist für einen Beschluss im Gesellschaftsvertrag oder im Gesetz bspw. eine ¾ - Mehrheit vorgesehen, so kann der Beschluss durch 25 % + 1 Stimme verhindert werden. Im Gesetz ist beispielsweise für die ersten zwei Jahre nach Eintragung der Gesellschaft eine zwingende ¾-Mehrheit erforderlich, wenn der Kaufpreis des Erwerbs von Anlagen bzw. von unbeweglichen Gegenständen zu dauernden Geschäftszwecken 20 % des Stammkapitals übersteigt. Weitere Minderheitenrechte von Gesellschaftern sind nachfolgend dargestellt (sie setzen teilweise eine bestimmte Beteiligungshöhe usw. voraus). Bei einer Beteiligung mit 10 % des Stammkapitals oder mit einer Stammeinlage im Nennbetrag von min. 700.000 € kann der Gesellschafter
»einen Revisor bestellen, um ein etwaiges pflichtwidriges Verhalten der Organe feststellen zu können. Der Minderheitsgesellschafter kann in der Generalversammlung demnach einen Antrag stellen, dass ein Revisor zur Prüfung des letzten Jahresabschlusses bestellt werden soll (Sonderprüfung). Wird der Antrag abgelehnt, so kann der Gesellschafter bei Gericht den Antrag auf Sonderprüfung nach § 45 Abs. 1 GmbHG stellen. Zuständiges Gericht ist das Handelsgericht des Sitzes der Gesellschaft. Im Antrag ist darzulegen, dass der Antrag auf Sonderprüfung (z.B. unter Tagesordnungspunkten wie Feststellung des Jahresabschlusses oder Entlastung der Geschäftsführung) bei der Generalversammlung abgelehnt wurde. Darüber hinaus müssen im Antrag Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages glaubhaft gemacht werden (z.B. Verstöße gegen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften, Bildung unverhältnismäßig hoher Reserven, unzulässige Entnahmen, Verrechnung betriebsfremder Ausgaben und sonstige Bilanzverschleierungen).
» Ersatzansprüche gegen Gesellschafter, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat geltend machen, wenn dies durch Gesellschafterbeschluss zuvor abgelehnt wurde oder gar über einen entsprechenden Antrag nicht abgestimmt wurde, obwohl der Antrag rechtzeitig bei den Geschäftsführern angemeldet war.
» aus wichtigen Gründen in der Liquidationsphase der Gesellschaft andere Liquidatoren bestellen.
Ein Gesellschafter mit einer Beteiligung von 10 % des Stammkapitals oder einer Stammeinlage im Nennbetrag von mindestens 350.000 € kann
» sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein geringerer Anteil hierzu berechtigt wurde, eine Generalversammlung einberufen und Tagesordnungspunkte aufnehmen lassen (§§ 37, 38 GmbHG).
» ein Aufsichtsratsmitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch das Gericht abberufen lassen. Ein Gesellschafter mit einer Beteiligung von 5 % des Stammkapitals kann
» die gerichtliche Bestellung von Abschlussprüfern beantragen und
» in der Liquidation die Prüfung des Jahresabschlusses verlangen (§ 91 Abs. 1 GmbHG).
Durch den vom Gesetzgeber prinzipiell eingeräumten Grundsatz der Gestaltungsfreiheit bei Verträgen kommt insbesondere bei der Gründung einer GmbH dem Gesellschaftsvertrag große Bedeutung zu, wenn es darum geht, abhängig von der Beteiligungsstruktur der Gesellschaft die
Rechte der Gesellschafter so zu gestalten, dass das Konfliktpotential innerhalb der Gesellschafter minimiert wird.

BARTERING – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES TAUSCHHANDELS

„Bartering“ – geläufiger als Tauschhandel bekannt – bezeichnet unterschiedliche Formen geldloser Verrechnungssysteme bzw. komplementärer Zahlungssysteme, bei denen beide Partner jeweils die Leistung des anderen Partners nutzen können. Der Einsatzbereich von Bartering in der Geschäftswelt ist daher durchaus selektiv, da im Rahmen typischer Geschäftstransaktionen Geld gegen Leistung fließt und somit Voraussetzungen für Bartering gerade nicht gegeben sind. Andererseits kann gerade in beispielsweise durch einen Krieg hervorgerufenen Krisenzeiten der Tauschhandel an Bedeutung gewinnen bzw. dann, wenn offizielle Zahlungsmittel ihrer Funktion nicht gerecht werden. Auf der anderen Seite entwickeln sich in solch turbulenten Zeiten oftmals inoffizielle Zahlungsmittel, welche die Funktion des Geldes übernehmen und somit mögliche Vorteile des Barterings nicht zur Geltung kommen lassen.

BARTERING SCHONT DIE LIQUIDITÄT DER TEILNEHMER
Bartering bietet als großen Vorteil vor allem die Schonung der Liquidität der Teilnehmer. Dies umso mehr, da gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sich die Liquiditätssituation der Unternehmen regelmäßig anspannt. Die positive Liquiditätswirkung durch Bartering (und die Verbesserung des Liquiditätssaldos) zeigt sich gerade dann, wenn Leistungen ausgetauscht werden, für welche nicht vollständig liquiditätswirksame Vorleistungen (z.B. Material, aber auch Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter) erbracht werden. Im Gegensatz dazu wäre ein (ganz normaler) Einkaufsvorgang komplett liquiditätswirksam und in Zeiten angespannter Liquiditätslage nachteilig. Die Liquiditätslage verbessert sich sogar noch stärker, wenn im Rahmen des Barterings Produkte angeboten werden, die kurzfristig nicht ersetzt werden müssen. Eine vollkommen liquiditätsneutrale Beschaffung ist dann denkbar, wenn Güter angeboten werden, die ohnehin vorhanden sind und kurzfristig nicht ersetzt werden müssen. Bartering kann auch gegenüber (potentiellen) Kunden Vorteile bieten. Wenn etwa bei Kunden Liquiditätsprobleme bestehen, können durch liquiditätsschonende Transaktionsmöglichkeiten wie Bartering neue Kunden gewonnen werden, welche im Idealfall auch nach Normalisierung der eigenen wirtschaftlichen Lage die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten. Somit bietet das Instrument des Tauschhandels die Möglichkeit, in rückläufigen Märkten neue Kunden gewinnen zu können, ohne erhebliche Zugeständnisse bei Preisen und Leistungen eingehen zu müssen.

ZEITMANAGEMENT IM BERUFLICHEN ALLTAG - DIE „POMODORO-TECHNIK“

Die Pomodoro-Technik ist eine beliebte Zeitmanagementmethode, bei der Aufgabenbereiche in 25-minütige Sitzungen unterteilt werden und dazwischen kurze Pausen eingehalten werden sollen, um dieKonzentration zu steigern. Diese Zeitmanagementmethode wurde von Francesco Cirillo entwickelt, als dieser an der Universität studierte – die Idee kam ihm durch die Frustration über seine eigene geringe Produktivität und das unstrukturierte Lernen während seines Studiums. Auf seinem Küchentisch stand eine Küchenuhr in Form einer Tomate (italienisch: Pomodoro). Er stellte sie auf ein 25-minütiges Zeitintervall und lernte ohne Unterbrechung, bis die Uhr läutete. Nach einer kurzen Pause von drei bis fünf Minuten wiederholte er seine Lerneinheiten. Schnell stellten sich nach dieser Methode Produktivitätssteigerungen beim Lernen ein.
Doch wie lässt sich die Pomodoro-Technik auf den Bürojob umlegen? Hier gibt es ständig Unterbrechungen in Form von Anrufen, Emails, Anfragen von Kollegen und sonstige Ablenkungen. Komplexe Aufgabenstellungen lassen sich zudem wohl kaum in 25 Minuten erledigen. Eine strukturierte Planung und eine durchdachte Aufteilung der Aufgaben in kleinere Tätigkeitsbereiche können hier hilfreich sein. Hierzu sind folgende Schritte anzuwenden.

PLANUNGSPHASE
Zunächst sollte eine strukturierte Aufgabenliste erstellt werden. Die wichtigsten Aufgabenbereiche sollten zuerst notiert werden. In einem zweiten Schritt können die Tätigkeiten nach Dringlichkeit sortiert werden. Sollten für ein Projekt oder eine Aufgabe voraussichtlich mehr als fünf Arbeitseinheiten benötigt werden, sollten die Aufgabenbereiche in weitere Untereinheiten aufgeteilt werden. Kürzere Tätigkeiten wie z.B. Emails beantworten oder Termine koordinieren, können in einer Einheit zusammengefasst werden, da diese sonst zu Ablenkungen in anderen Arbeitseinheiten führen. Es ist hierbei wichtig, eine bewusste Entscheidung zu treffen, welche Aufgaben zuerst gemacht werden, da so die eigene Motivationsfähigkeit gesteigert werden kann. Dies gilt vor allem für Pflichtaufgaben, die man gerne vor sich herschiebt.

POMODORO-EINHEIT
Vor Arbeitsbeginn sollte eine Uhr (bzw. eine entsprechende App) auf ein 25-minütiges Zeitintervall gestellt werden. Eine durchgängige Konzentration auf die zu erledigende Aufgabe ist wichtig, ohne sich von den anderen, noch nicht erledigten, Angelegenheiten ablenken zu lassen.
Bei 25-minütiger konzentrierter Arbeit ohne Ablenkung kann die Konzentration optimal auf die Aufgabe gerichtet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Arbeit in der vorgegebenen Zeit erledigt werden kann, sofern eine Einheit ohne Ablenkung absolviert wird. Wenn Ihnen während der Arbeit auf einmal andere wichtige Aufgabenbereiche einfallen, schreiben Sie diese auf Ihre Aufgabenliste und entscheiden Sie nach der nächsten Pause, ob eine neue Prioritätensetzung notwendig ist. Eine Pomodoro-Einheit ist nicht teilbar, somit beginnt die Zeit immer neu zu ticken, wenn eine Einheit unterbrochen wurde. Am Ende des Intervalls sollte der Arbeitsablauf schriftlich festgehalten werden. Notieren Sie sich Ablenkungen, Störungen etc., um diese in der nächsten Planungsphase zu berücksichtigen. Es sollte niemals über das vorgegebene Zeitintervall hinaus gearbeitet werden, da sonst die Konzentrationsfähigkeit für die nächsten Einheiten darunter leidet. Auch ein Wechsel der Tätigkeit innerhalb einer Pomodoro-Einheit ist nicht vorgesehen und zählt am Ende nicht als abgeschlossene Einheit. Selbst wenn man innerhalb einer Einheit schneller als gedacht fertig ist, sollte kein Tätigkeitswechsel vorgenommen werden, sondern versucht werden, das bestehende Ergebnis der Arbeit zu verbessern.

FÜNF MINUTEN PAUSE
Nach jeder Pomodoro-Einheit sollte eine fünfminütige Denkpause eingeplant werden. Es ist hierbei wichtig, sich in den Pausen geistig nicht zu belasten. Der Kopf braucht Zeit und Ruhe, um für die nächste Aufgabe bereit zu sein. Folgende Pausenfüller können als Anhaltspunkt dienen:
Essen, Trinken, Musik hören, Bewegung machen, leichtes Stretching etc. Nach der Pause sollten Sie sich entscheiden, ob Sie mit derselben Arbeit fortfahren oder zu einer anderen Tätigkeit wechseln.

„GROSSE PAUSE“ (15 BIS 30 MINÜTIGE PAUSE NACH VIER POMODOROEINHEITEN)
Zusätzlich zu den kurzen Pausen sollte nach vier Pomodoro-Einheiten eine größere Unterbrechung eingeplant werden. In der Pause kann man seinen Schreibtisch aufräumen, an die frische Luft gehen oder Emails beantworten. Bei der Beantwortung von Emails sollte jedoch darauf geachtet werden, dass nur Emails beantwortet werden, die nicht so komplex zu bearbeiten sind, dass sie in einer eigenen Pomodoro-Einheit abgearbeitet werden sollten. Oftmals ist es hilfreich, sich in der Pause zu Bewusstsein zu bringen, was man in der letzten Einheit erreicht hat.

PROTOKOLL
Am Ende des Tages muss analysiert und bewertet werden, wie viele Arbeitseinheiten ohne Ablenkung erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Anhand der Analyse der Ablenkungen eines Tages können diese wiederum in der Planungsphase in den nächsten Arbeitstag so integriert werden, dass ein fokussiertes Arbeiten möglich ist. Diese Rückschau dient dazu, die persönliche Arbeitsweise den Gegebenheiten anzupassen, um die eigene Leistung zu verbessern. Die Unterbrechungen und Belohnungen zwischen den Arbeitsperioden verschaffen die Motivation, den Tag über ein angemessenes Arbeitstempo einzuhalten und dies auch langfristig durchzuhalten.

Wir möchten die Inhalte dieser Webseite auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Zu diesem Zweck setzen wir sogenannte Cookies ein. Entscheiden Sie bitte selbst, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.