Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Kurzarbeit Phase 5

Information vom BMA

Wir haben vom Bundesministerium für Arbeit zur Kurzarbeit Phase 5 folgende Information erhalten:

• Mit 1. Juli schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit mit zwei Modellen:
o Übergangsmodell bis 30.6.2022 mit reduzierter Förderhöhe
o Corona-Kurzarbeit bis Ende 2021 für besonders betroffene Betriebe mit bisheriger Förderhöhe

• Weitere Parameter:
o 50% Mindestarbeitszeit, 30% für besonders betroffene Betriebe
o Verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je zwei Monate Kurzarbeit
o Dreiwöchige Beratungsphase vor Beginn der Kurzarbeit für neu eintretende Betriebe
o Insgesamt maximal 24 Monate Kurzarbeit je Betrieb

• Antragstellung wird im Laufe des Julis möglich sein:
o Zunächst einheitliche Antragstellung für alle Betriebe mit reduzierter Förderhöhe
o Für besonders betroffene Betriebe wird es später einen gesonderten Antrag für die restliche Förderung geben.

Weitere Informationen:
Nähere Informationen zur Kurzarbeit Phase 5 inklusive der bereits veröffentlichten neuen Bundesrichtlinie finden Sie auf der AMS-Homepage sowie auf der WKO-Homepage.

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