Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Härtefallfonds Phase 4 ab 01.12.2021 beantragbar

Verlängerung Härtefallfond auf Phase 4

• Bisherige allgemeine Förderbedingungen auch für Härtefallfonds Phase 4 maßgeblich

• Abwicklung/Antragstellung für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen über WKO

(Land- und Forstwirtschaft und Privatzimmervermieter: Abwicklung über die Agrarmarkt Austria)

Betrachtungszeitraum:

Die Betrachtungszeiträume (Förderungszeiträume) sind fix vorgegeben:

  • Betrachtungszeitraum 1: 1.11.2021 bis 30.11.2021 Antrag: ab 1.12.2021 bis 2.5.2022
  • Betrachtungszeitraum 2: 1.12.2021 bis 31.12.2021 Antrag: ab 1.1.2022 bis 2.5.2022
  • Betrachtungszeitraum 3: 1.1.2022 bis 31.1.2022 Antrag: ab 1.2.2022 bis 2.5.2022
  • Betrachtungszeitraum 4: 1.2.2022 bis 28.2.2022 Antrag: ab 1.3.2022 bis 2.5.2022
  • Betrachtungszeitraum 5: 1.3.2022 bis 31.3.2022 Antrag: ab 1.4.2022 bis 2.5.2022

Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Voraussetzung: keine Deckung der laufenden Kosten oder Umsatzrückgang von min. 40 % (für Nov. und Dez. 30%)

Ersatzrate: 80 % zuzgl. EUR 100 des Nettoeinkommenentgangs

Höchstbetrag EUR 2.000, Mindestbetrag EUR 600 (im Nov. und Dez. mind. 1.100,-)

Jungunternehmen ebenfalls förderbar, wenn vor dem 01. November 2021 gegründet

Hier geht’s zur Richtlinie:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-richtlinie.html

Hier geht’s zum Antrag:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

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