Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Finanzamtszahlungen

Neue Kontennummern wegen Zusammenlegung von Dienststellen

INFORMATIONGSSCHREIBEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FINANZEN betreffend Finanzamtszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren!

BITTE KONTROLLIEREN SIE DEN IBAN VOR IHRER NÄCHSTEN ÜBERWEISUNG AN DAS FINANZAMT ÖSTERREICH!

Seit 1.1.2021 wurden Dienststellen (DST) innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern, wie aus nachstehender Auflistung ersichtlich ist:

FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg - NEU: DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg AT92 0100 0000 0556 4572

FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz - NEU: DST Tirol Ost AT62 0100 0000 0554 4839

FA Bregenz FA Feldkirch - NEU: DST Vorarlberg AT63 0100 0000 0557 4988

FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St.Pölten Lilienfeld - NEU: DST Niederösterreich Mitte AT08 0100 0000 0550 4295

FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln - NEU: DST Weinviertel AT28 0100 0000 0550 4226

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung - NEU: DST Steiermark Mitte AT38 0100 0000 0553 4698

FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg - NEU: DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg AT31 0100 0000 0550 4075

Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden. Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.

Ab 30.September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Sollten Sie Ihre Zahlungen bereits auf die aktuelle IBAN umgestellt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesministerium für Finanzen

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