Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

BMF-Info: neue Funktion in FinanzOnline zur Nachreichung von Unterlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung

BMF-Info: neue Funktion in FinanzOnline zur Nachreichung von Unterlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung

Aufgrund des kürzlich um 0,75 Prozentpunkte erhöhten Leitzinssatzes durch Beschluss des EZB-Rates hat das BMF einen Erlass zur Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen (GZ 2022-0.657.957, BMF-AV Nr. 117/2022) veröffentlicht.
Der Basiszinssatz beträgt nun 0,63%. Daraus ergeben sich mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 folgende Zinssätze gemäß BAO:

Stundungszinsen gem. § 212 (2) BAO: 2,63 % (bis 30.6.2024 gem. § 323c (13) BAO)
Anspruchszinsen gem. § 205 (2) BAO: 2,63 %
Aussetzungszinsen gem. § 212a (9) BAO: 2,63 %
Beschwerdezinsen gem. § 205a (4) BAO: 2,63 %
Umsatzsteuerzinsen gem. § 205c (5) BAO: 2,63 % (Anwendung gem. § 323 (75) BAO)

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