Liebe Klientin, lieber Klient!
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 beschlossen, den Investitionsfreibetrag für Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen November 2025 und Dezember 2026 vorübergehend auf 20 % zu erhöhen, um neue Investitionen und damit die Konjunktur zu fördern.
Für ökologische Investitionen steigt der Freibetrag von 15 % auf 22 %.
Basis für den Beschluss bildete ein Antrag (494/A) der Koalitionsparteien, der ohne Ausschussvorberatung ins Plenum gekommen ist und mit einem Abänderungsantrag beschlossen wurde.
Die Beschlussfassung im Bundesrat und Veröffentlichung im BGBl. bleiben abzuwarten.
Mit besten Grüßen
Ihr Christian Andeßner-Angleitner